Tarif

Auf dieser Seite werden in chronologischer Reihenfolge die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Tarif dargestellt.
Wenn ihr Fragen zum Tarif habt, wendet euch bitte an Physioswiss.

Keine vertragliche Einigung zwischen den Tarifpartnern (1. Januar 2018)
Nachdem die Verhandlungen zwischen den Tarifparnern zu keiner vertraglichen Einigung geführt haben, wurde die Tarifstruktur für ambulante phyiotherapeutische Leistungen vom Bundesrat punktuell angepasst. Die Tarifstruktur ist auf den 1. Januar 2018 in Karft gesetzt.

Bisherige, provisorisch verlängerte Struktur läuft ab (30. September 2016)
Die Struktur läuft aus, und niemand reklamiert? Das BAG hat Ende Oktober bekannt gegeben, dass es eine rückwirkende Verordnung zu unserem Tarifwerk geben wird. Der Inhalt ist jedoch komplett offen. Weil die Tarifpartner sich nicht einigen konnten, wird die nächste Struktur vom Bundesrat verordnet werden.

Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur gescheitert (Juli 2016)
Im Wording der neuen Tarifstruktur und Tarifpositionen haben sich H+, Aspi, tarifsuisse, curafutura und Physioswiss eine Einigung erkämpft. In der Bewertung der einzelnen Positionen wurde man sich jedoch nicht einig. Das führte dazu, dass H+ mit curafutura eine eigene, bewertete neue Tarifstruktur beim BAG einreichte. Physioswiss und Aspi gaben die bisherige Struktur mit einigen Anpassungen ein.

Taxpunktwert PLUS 8 Rappen mit HSK/CSS (1. Januar 2016)
Ende Dezember konnte mit der HSK (Helsana, Sanitas, KPT) sowie der CSS unerwartet doch noch eine Einigung über die Erhöhung des Taxpunktwertes gefunden werden. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte in der ersten Januarwoche. In sämtlichen Kantonen steigt damit der Taxpunktwert per 1. Januar 2016 für die Abrechnung mit der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und der CSS um acht Rappen.

Festsetzung durch Regierungsrat (wieder) aufgehoben (18. März 2015)
Nach dem negativen Entscheid für den Kanton Thurgau durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) gab es vergleichbare Entscheide für andere Kantone. So wurde klar, dass das Bundesverwaltungsgericht, trotz Stellungnahmen seitens Physioswiss, an seiner Argumentation unddem Pilotentscheid festhalten wird und die kantonal zugesprochenen Tariferhöhungen für ungültig erklärt werden. Im Kanton Bern hatte die Regierung bereits in der ersten Stellungnahme an das BVG in Aussicht gestell, den Entscheid selber rückgängig zu machen. Zur Schonung der Ressourcen hat Physiobern dieses Vorgehen begrüsst. So hat die Berner Regierung ihre Festsetzung des Taxpunktwertes von plus 7 Rappen (für HSK und CSS) am 25. Februar 2015 aufgehoben.
Wichtig! Diese Aufhebung betrifft nicht die Vereinbarung von plus 8 Rappen, welche mit tarifsuisse getroffen werden konnte. Bei den dort angeschlossenen Kassen kann weiterhin der erhöhte Tarif abgerechnet werden. Insofern hat der Regierungsratsentscheid keine Auswirkungen auf die Abrechnung, da die plus 7 Rappen für die HSK und CSS noch gar nicht in Kraft getreten waren.

Erster Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes (3. September 2014)
Anfang September 2014 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde im Kanton Thurgau. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht keinen Taxpunktwert festgesetzt, sondern eine Rückweisung an den Kanton beschlossen, was auch so erwartet worden war. Überraschend jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass es im Kanton Thurgau keine gültige Tarifstruktur gebe. Für Physioswiss und seine Mitglieder ist dies zwar sehr unschön, dank des mit tarifsuisse geschlossenen Vertrages aber auch keine absolute Katastrophe. Die Tarifstruktur wurde in den (neuen) Tarifvertrag mit tarifsuisse integriert und so sollte, gemäss ersten Analysen, bei Patient:innen dieser Kassen der Tarif abgesichert sein.
Hingegen ist das Urteil für die Curafutura Kassen niederschmetternd. Für deren Patient:innen gibt es für den Kanton Thurgau keine gültige Tarifstruktur mehr. Curafutura hat mit ihrem unschönen Spiel den eigenen Patient:innen einen Scherbenhaufen beschert. Diese Krankenkassen strafen mit ihrem Verhalten nicht nur die Physiotherapeut:innen, sondern auch ihre eigenen Patient:innen. Auch der Bundesrat sieht schlecht aus, hat er doch immer wieder kommuniziert, die alte Tarifstruktur gelte weiter. Die Situation wird aktuell von den Juristen des Verbandes weiter analysiert.

Neuer Vertrag und Festsetzung Kanton Bern (April 2014)
Fast zeitgleich geschieht auf verschiedenen Ebenen Entscheidendes im Bereich Tarif:
Am 1. April 2014 tritt ein neuer Tarifvertrag zwischen Physioswiss und der tarifsuisse AG in Kraft. In der ganzen Schweiz können Physiotherapeut:innab sofort bei allen angeschlossenen Kassen einen um 8 Rappen höheren Taxpunktwert abrechnen. Für den Kanton Bern bedeutet dies Fr. 1.03 anstatt 95 Rappen. Die Anpassung gilt ab sofort und schliesst rüvkwirkende Forderungen vor dem 1. April 2014 explizit aus. Leider sind nicht alle Kassen mit im Boot: Vier grosse Player machen nicht mit: Die Helsana, zusammen mit der KPT und Sanitas, und die CSS (also die Curafutura-Gruppe) wollen nichts vom neuen Vertrag wissen.
Am 2. April verfügt der Regierungsrat des Kantons Bern rückwirkend auf den 1. Januar 2012 eine Erhöhung des Taxpunktwertes um 7 Rappen für alle Kassen, also auf Fr. 1.02. Anfang Mai 2014 reichen Physiobern, tarifsuisse und die HSK-Gruppe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Festsetzung ein. Dina Linder informiert Regierungsrat Perrenoud, warum wir gegen die Verfügung aktiv Beschwerde führen und dieser bedankt sich für die offene Kommunikation. Er wolle sich weiter für die Interessen der Physiotherapie einsetzen.

GV Physiobern mit Christine Boldi (20. Januar 2014)
An der GV 2014 vom 20. Januar in Bern informierte Christine Boldi aktuell und ausführlich über die Situation zum Tarif. Sie erläuterte den Stand der Dinge in den verschiedenen Kantonen und klärte detailliert über die Situation in Bern auf. Allerdings lässt sich aktuell nicht viel mehr sagen, als dass die Verfahren weiterhin laufen. In einer Antwort auf eine einfache Anfrage von Grossrat Markus Meyer (SP, Roggwil) hatte der Regierungsrat am 26. November 2013 erklärt: „Das Festsetzungsverfahren läuft. Es können keine zeitlichen Angaben für den Entscheid gemacht werden." Auch durch mehrmaliges Nachfragen von Christine Boldi konnten bei der GEF keine näheren Informationen zum Zeitplan in Erfahrung gebracht werden.

Antrag auf superprovisorische Verfügung (20. Dezember 2013)
Kurz vor Weihnachten hat Physiobern bzw. swisslegal als juristische Vertretung einen Antrag auf superprovisorische Verfügung eines TPW von Fr. 1.- an die GEF geschickt. Dies als Reaktion auf den Vertrag der ASPI mit tarifsuisse und der klaren Aufforderung, eine Ungleichbehandlung der Physios zu verhindern. Übrigens: Der Begriff "superprovisorisch" ist juristisch klar definiert und bedeutet kurz gesagt, dass ein Entscheid gefällt wird, ohne dass die Parteien dazu Stellung nehmen können.

Es füfi ha oder nid ha... Infoabend zum Tarif! (25. November 2013)
Morgens nicht mehr motiviert zur Arbeit gehen, betriebswirtschaftlicher Selbstmord, mit neuer kantonaler Chaos-Strategie weitergehen, legal weiterkämpfen - verschiedene Stimmen wurden an der Informationsveranstaltung Tarif am Montag 25. November 2013 laut. Für den Vorstand von Physiobern ist klar, es muss vorwärtsgehen mit unserem Tarif. Und wenn wir als Physioswiss-Mitglieder nicht sobald wie möglich mit superprovisorischer Verfügung auch 5 Rappen mehr abrechnen können, dann könnte es sein, dass die Mitglieder von Physiobern neue Wege fordern.
Auch unsere Kantonsregierung ist gefordert: Regierungsrat Philippe Perrenoud sollte von der Gesundheist- und Fürsorgedirektion (GEF) unser Geschäft vorgelegt werden, damit er es dem Gesamtregierungsrat unterbreiten kann. Und dies seit diesem Juni. Leider passierte bisher aus unserer Perspektive nichts. Grossrat Markus Meyer (SP) hat eine schriftliche Anfrage an die GEF eingegeben. Die Antwort war die gleiche wie seit mehreren Monaten: es werde der Preisüberwacher angehört, das Geschäft werde prioritär behandelt, sie könnten keine zeitlichen Angaben machen, bis ein Entscheid falle. Christine Boldi und ich melden uns auch regelmässig auf dem Spitalamt der Berner GEF - bisher ohne Erfolg. So entstand am 25. November die Idee, dass die einzelnen Mitglieder an Regierungsrat Philippe Perrenoud einen freundlichen, persönlichen, eingeschriebenen Brief schicken. So dass wir mit der eigenen Geschichte schriftlich aufzeigen können, wie dringlich unser Anliegen ist. Was es betriebswirtschaftlich, persönlich und berufspolitisch für Euch für Konsequenzen hat, wenn der Gegenwert der Arbeit immer der gleich ist oder eben sogar real sinkt Wenn ihr Mitglieder dies für Euren Beruf tut, dann bekommen wir ein noch präsenteres Gesicht im Berner Rathaus. Nächstes Wahl ist Wahljahr und Phillipe Perrenoud ist auf jede Stimme angewiesen...!

Stellungnahme zum Tarifvertrag von ASPI (11. Oktober 2013)
Am 4. Oktober 2013 wurde bekannt, dass tarifsuisse mit ASPI einen Tarifvertrag von "plus 5 Rappen" abgeschlossen hat. Roland Paillex, Präsident von Physioswiss hat sofort reagiert und wie folgt Stellung bezogen: „tarifsuisse ist diesen Sommer betreffend Überprüfung einer möglichen vertraglichen Einigung auf Physioswiss zugekommen. Physioswiss und tarifsuisse ag hatten daraufhin Arbeitsgespräche. Das daraus resultierende Angebot von 5 Rappen verbunden mit den nicht vorteilhaften Konditionen, konnte Physioswiss nicht akzeptieren. Physioswiss wird den bislang noch nicht veröffentlichten Vertrag von tarifsuisse ag prüfen und danach über einen Beitritt zum Vertrag entscheiden."
Alle Bestrebungen von Physioswiss zu Gunsten einer fairen Entschädigung des gesamten Berufsstandes werden geschwächt, indem ASPI solche Verträge eingeht, dadurch neue Benchmarks setzt und mitten in den Arbeiten ohne zu Zögern auf die Vorarbeiten von Physioswiss aufspringt. Aus diesem Grund wird Physioswiss den neuen (aktuell noch nicht zur Verfügung stehenden) Vertrag prüfen und je nach Angebot seitens tarifsuisse ag über einen allfälligen Beitritt entscheiden.

Wiederaufnahme des Festsetzungsverfahrenn in Bern (20. Juni 2013)
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern hat das Festsetzungsverfahren für den Taxpunktwert in der Physiotherapie wieder aufgenommen. Dies nachdem Bundesrat Alain Berset im Juni 2013 die Zuständigkeit für Tarifentscheide offiziell den Kantonen übergeben hat. Das bedeutet, dass jetzt die Stellungnahme des Preisüberwachers eingeholt wird, das Geschäft anschliessend vorbereitet wird und danach dem Regierungsrat zur Entscheidung und Festsetzung vorgelegt wird. Physiobern macht über verschiedene Kanäle immer wieder auf die hohe Dringlichkeit des Verfahrens aufmerksam.
Es ist zu erwarten, dass nach einer Festsetzung durch die Berner Regierung die tarifsuisse AG, die HSK und andere Kassen gegen den Entscheid Einsprache erheben und ihn vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen werden. Dort sind auch die Festsetzungen der anderen 11 Kantone gelandet, die schon entschieden haben. Wie die Berner GEF macht auch das Bundesverwaltungsgericht keinerlei zeitliche Angaben, innerhalb welcher ein Entscheid erwartet werden kann. Festgehalten wurde jedoch, dass die Absicht ist den neuen TPW rückwirkend auf den 1. Juli 2011 fest zu setzen.

150'000 Unterschriften für Alain Berset (8. Juni 2013)
Im April 2013 startete Physioswiss eine Petition an die Adresse des Gesundheitsministers, Bundesrat Alain Berset, unter dem Titel: „JA zur Physiotherapie“! Während der sechswöchigen Sammelaktion wurden über 150‘000 Unterschriften gesammelt und am 8. Juni im Bundeshaus übergeben. An der Petitionsübergabe und Medienkonferenz hat der Präsident von Physioswiss, Roland Paillex, auf die Wichtigkeit der Petition hingewiesen: «Die hohe Anzahl der Unterschriften zeigt unmissverständlich, dass die Schweizer Bevölkerung möglichst rasch eine Serie von positiven Entscheiden für die Physiotherapie nach über 15 Jahren des Wartens wünschen." Weitere Infos und die Medinresonanz dazu gibt es hier bei Physioswiss.

Motion im Grossen Rat (23. Januar 2012)
Im bernischen Grossen Rat wird von Sabina Geissbühler-Strupler (Herrenschwanden, SVP), unterstützt von Adrian Kneubühler (Nidau, FDP), Enea Martinelli-Messerli (Matten b.I., BDP), Markus Meyer (Roggwil, SP) und Melanie Beutler-Hohenberger (Mühlethurnen, EVP) eine dringliche Motion eingereicht mit dem Titel "Der vertragslose Zustand bei physiotherapeutischen Leistungen muss behoben werden". Konkret wird der Regierungsrat beauftragt, das Tariffestsetzungsverfahren betreffend kantonaler Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen im Kanton Bern gemäss Artikel 47 KVG sofort an die Hand zu nehmen.

Antrag auf Tariffestsetzung an Kanton Bern (16. Dezember 2011)
Nachdem verschiedene Bemühungen von Physioswiss für eine Verhandlungslösung nichts gebracht haben wurde beschlossen in den einzelnen Kantonen Anträge auf Festsetzung des Tarifs einzureichen. Im Kanton Bern hat Physiobern, vertreten durch SwissLegal Dürst+Partner (Frau Christine Boldi) am 16. Dezember 2011 beim Regierungsrat den Antrag eingereicht, den Taxpunktwert im Physio-Tarif auf Fr. 1.07 fest zu setzen. Der Festsetzungsantrag umfasst 32 Seiten und 23 Beilagen. Darin wird klar und umfassend begründet, warum die Physiotherapie Anspruch auf eine Anpassung des Tarifs hat und wie der TPW für den Kanton Bern beechnet werden sollte.

Beginn des vertragslosen Zustands (1. Juli 2011)
Nach der Kündigung des Tarifverstrags durch Physioswiss und erfolglosen Verhandlungen mit tarifsuisse (als Vertreter der Krankenkassen) beginnt ab 1. Juli 2011 der vertraglose Zustand in der Physiotherapie. Physioswiss empfiehlt alle Leistungen zum bisherigen Tarif in Rechnung zu stellen, jedoch die Rechnungen direkt an die Patient:innen zu schicken (tiers garant). Dieser kann dann Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragen, analog wie bei Arztrechnungen.
Physioswiss engagiert sich mit voller Kraft für eine möglichst rasche, jedoch auch zufriedenstellende Beendigung dieser Situation. Dazu werden verschiedene juristsichre Abklärungen getroffen und Treffen mit dem BAG (Bundesamt für Gesundheit), mit Bundesrat Alain Berset und mit tarifsuisse geplant.